Unsere Kita

 In der Kindertagesstätte Storchennest werden Kinder ab 3 Monaten bis zum 2. Kindergartenjahr betreut.

 

Öffnungszeiten

Die KiTa hat Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:30 Uhr geöffnet.

Wir schliessen die KiTa Storchennest während 2-3 Ferienwochen pro Jahr. ( Woche 39 + 52, teilweise Woche 1 )

An Feiertagen und am Freitag nach Auffahrt bleibt die KiTa Storchennest geschlossen.

Zusätzlich schliesst die KiTa 3-5 Tage im Jahr für Weiterbildungen, Retraiten, Team- und Putztage.

 

Pensen

Ganzer Tag 

100%

Halber Tag 

50%

Halber Tag Plus* 

50%

Dreiviertel Tag 

75%

mit Essen ohne Essen mit Essen mit Essen
7:00-18:20h 7:00-11:20h 7:00-12:15h 7:00-14:00h
  13:30-18:20h   11:20-18:20h
       

 

Die Mindestbetreuungszeit von 20% bzw. 15% bei Kindergartenkinder pro Woche setzt sich aus 100 bzw. 75 Tagesprozenten zusammen.

 

Bring- und Abholzeiten
morgen            07:00 – 09:00h
mittags             11:15 – 11:25h // 12:05-12:15h*
nachmittags    13:30 – 14:00h
abends             16:30 – 18:20h

 

Tagesablauf

07:00-09:00h Ankommen in der Kita

09:00h Frühstück

09:40h geführte Sequenz zum Projektthema

11:20h Singkreis / Bring- und Abholzeit

11:30h Mittagessen

13:30-14:00h Bring- und Abholzeit

14.50h Zvieri

17:00h Früchteteller

16.30-18.20h Abholzeit

 

Aufnahmebedingungen

Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum 2. Kindergartenjahr aufgenommen. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 20%, bei Kindergartenkinder 15%.

Die KiTa Storchennest steht grundsätzlich allen Kindern mit Wohnsitz und Aufenthalt im Kanton Bern offen. Falls nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, räumen wir Kindern aus der Gemeinde Grossaffoltern den Vorrang ein. Es wird eine Warteliste geführt.

 

Die KiTa Storchennest erhebt keine Aufnahmegebühren.

 

Eingewöhnung

Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Damit das Kind genügend Zeit hat um eine stabile Bindung zu der Bezugsperson aufzubauen, dauert diese drei Wochen. In dieser Zeit werden die Termine individuell auf die Bedürfnisse des Kindes angepasst. Die Eingewöhnungszeit findet vor Vertragsbeginn statt und ist kostenpflichtig.

Die Eingewöhnungsgebühren betragen Fr. 150.- pro Kind für die Eingewöhnungszeit von 21 Tagen. Bei einer Eingewöhnung von Geschwistern reduziert sich die Gebühr gesamthaft auf 200.-. Dies ist der Normaltarif und zahlbar bei Beginn der Eingewöhnungszeit. 

 

Kleidung, eigene Spielsachen

Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollten stets in der Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel und Regenschutz. Die Kleider müssen mit Namen angeschrieben sein.

Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Kindertagesstätte mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden.

 

Hygiene und Sicherheit

Die KiTa Storchennest hat ein Hygienekonzept. Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft.

Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen wie: u.a. Sicherheitsschlösser an den Fenstern, geschützte Steckdosen, Fallschutz bei Spielgeräten.

 

Krankheit

Bei Krankheit  kann das Kind nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. Bei Erkrankung des Kindes in der KiTa werden die Eltern sofort benachrichtigt.

Allergien und andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die Kitaleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden.

 

Versicherung/ Haftung

Die Eltern verpflichten sich, für ihr Kind eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschliessen. Die Haftpflicht des Kindes ist durch eine Versicherung der Eltern abzudecken. Die Kindertagesstätte verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Die KiTa haftet nicht für Kleider und mitgebrachte Gegenstände.

 

Kündigung

Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die KiTa mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kinder welche aufgrund Kindergarten oder Schuleintritt aus der Kita austreten, dürfen mit einer zwei-monatigen Kündigungsfrist per Schuljahresbeginn (Mitte August) künden.

 

Tarife / Rabatte

Die Eltern können nach Vertragsabschluss bei der jeweiligen Wohngemeinde ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen. Die Gutscheinhöhe ist Einkommensabhängig und wird direkt an die Kita ausbezahlt. Die Eltern erhalten eine angepasste Rechnung. 

Zusätzlich zu den Tarifen ist der Betrag von Fr. 10.-/Tag für die Mahlzeiten und Fr.1.-/Tag für die Windeln zu rechnen.

Die Vollkostentarife sind auf dem Tarifblatt ersichtlich. Gutscheine und andere Gutschriften werden individuell abgezogen. 

 

Zahlungsregelung

Die Kosten für die Betreuungstage sind monatlich zu bezahlen. Die Rechnung erfolgt jeweils zu Beginn des kommenden Monates. 

 

Zusatztage

Die Eltern können ihre Kinder für Zusatztage ausserhalb der vertraglich festgelegten Betreuungszeiten anmelden. Zusatztage können unter bestimmten Bedingungen (Anzahl Kinder, Betreuungspersonal) durch die KiTaleitung bewilligt werden. Pro Jahr kann ein Zusatztag gratis bezogen werden. Ab dem zweiten Tag gilt der Vollkostentarif, abzüglich allfälliger Gutscheine.